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Partikelabscheider für Holz- und Pelletkessel
Zusätzliche BAFA-Förderung bei Neuinstallation und Nachrüstung

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 Partikelabscheider und Zugbegrenzer Z6 im Rauchrohr der Heizung einer unserer Kunden. Rechts ist auch die noch nicht verrohrte WITA Pumpengruppe mit Mischer und Hocheffizienzpumpe zu sehen.
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Für Pelletheizungen bis 50 kW und Holzvergaseranlagen bis 25 kW Nennleistung
Für Rauchrohr 130 mm und 150 mm
Mit DIBT Zulassung
Modell Airjekt 1 von Kutzner + Weber
Elektrostatische Partikelabscheider reinigen die Abgase vom größten Teil aller nach der Verbrennung verbliebenen Ruß- und Staubpartikel.
Interessant ist ein Partikelabscheider für Sie beim Einbau einer Pelletheizung und zwar aus finanziellen Gründen: Das BAFA hat einen zusätzlichen finanziellen Anreiz zur Installation von Partikelabscheidern eingeführt. Mit einem Partikelabscheider bekommen Sie eine Förderung für Holzvergaser- und Pelletkessel auch beim Neubau! (Innovationsförderung)
In der folgenden Tabelle können Sie sehen, dass die Förderung für Pelletkessel mit Pufferspeicher im Neubau 3.500 € und für einen Holzvergaserkessel immerhin noch 2.000 € beträgt!
Maßnahme | Basisförderung | Innovationsförderung |
Partikelabscheidung |
Anlagen von 5 bis max. 100,0 kW Nennwärmeleistung | Gebäude- bestand *) | Gebäude- bestand *) | Neubau | Nachrüstung |
Pelletofen mit Wassertasche |
5 kW bis 25,0 kW |
2.000 € |
3.000 € |
2.000 € |
750 € |
25,1 kW bis max. 100 kW |
80 €/kW |
Pelletkessel |
5 kW bis 37,5 kW |
3.000 € |
4.500 € |
3.000 € |
37,6 kW bis max. 100 kW |
80 €/kW |
Pelletkessel mit einem Pufferspeicher von mind. 30 l/kW |
5 kW bis 43,7 kW |
3.500 € |
5.250 € |
3.500 € |
43,8 kW bis max. 100 kW |
80 €/kW |
Hackschnitzelkessel mit einem Pufferspeicher von mind. 30 l/kW |
pauschal 3.500 € je Anlage |
5.250 € |
3.500 € |
Scheitholzvergaserkessel mit einem Pufferspeicher von mind. 55 l/kW |
pauschal 2.000 € je Anlage |
3.000 € |
2.000 € |
Die komplette Tabelle des BAFA finden Sie hier. Eine Übersicht der BAFA-Förderung für Heizungsanlagen haben wir auch für Sie! Hier finden Sie Informationen zur Förderung der Partikelabscheider.
Finanziell richtig interessant ist der Einbau eines Partikelfilters beim Umbau der Heizung in einem Bestandsgebäude*): Die Förderung steigt bei Pelletkesseln mit Pufferspeicher von 3.500 € auf 5.250 €! Bei Holzvergaseranlagen erhöht sich der Förderbetrag mit Partikelabscheider von 2.000 € auf 3.000 €.
Wie funktioniert der Partikelabscheider?
Im Zentrum des Abgasrohres aus Metall wird über eine Elektrode ein Hochspannungsfeld erzeugt. Dadurch wird das Abgas ionisiert, also elektrisch leitend. Dies gilt auch für die Staub- und Rußpartikel, die so vom elektrischen Feld zur Außenwand des Rauchrohres gelenkt werden und sich dort festsetzen. Versuche haben gezeigt, dass im Mittel 73% der Partikel auf diese Weise aus dem Rauchgas entfernt werden. Da unsere förderfähigen Heizkessel bereits sehr niedrige Feinstaubanteile im Abgas aufweisen, kommt es mit einem Partikelabscheider nicht zu einer Verkürzung der Reinigungsintervalle!
Montage
Die Installation des Partikelabscheiders ist sehr einfach. Sie kann auch nachträglich in jedes Verbindungsstück eingebaut werden. Die Montage kann in jeder Position erfolgen, also auch in schrägen oder horizontalen Abgasrohren. Dazu wird eine längliche Öffnung in das Rauchrohr geschnitten. In die Öffnung kommt der Abscheider mit der Hochspannungselektrode, der mit dem aufklappbaren Anschlussstück fixiert wird. Alle Spannbänder, Schrauben und Dichtungen sind im Lieferumfang enthalten. Die beste Abscheidungsquote wird erreicht, wenn das Rauchrohr nach dem Abscheider noch eine Länge von wenigstens 1,5 m hat, bevor es den Schornstein erreicht. Ein Montagestück ermöglicht die einfache Befestigung am bestehenden Rauchrohr. Bestellen Sie bitte das für Ihr Rauchrohr passende mit. Das Netzteil zur Versorgung der Elektrode mit Hochspannung ist fest am Anschlusskabel montiert und wir an einer Wand angeschraubt.
Gerne beantworten wir Ihnen Ihre Fragen!
Bedienungs- und Montageanleitung als PDF zum Herunterladen.
*) Als Bestandsgebäude gilt ein Gebäude, in dem zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der beantragten Anlage seit mehr als zwei Jahren ein anderes Heizungs- oder Kühlsystem installiert ist.
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